Die wichtigsten Leistungen im Detail
Die folgende Leistungsübersicht stellt die wichtigsten Leistungen dar.
Im Einzelnen gelten die Leistungen und Leistungsausschlüsse aus den jeweiligen
allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Der Versicherungsschutz dieser Versicherung tritt nur dann ein, wenn für
die versicherte Person kein anderweitiger bzw. kein ausreichender anderer Versicherungsschutz
besteht (Subsidiärdeckung).
Haftpflichtversicherung
Privathaftpflichtversicherung für alle Teilnehmer und Aufsichtspersonen
Für alle Teilnehmer und Aufsichtspersonen besteht eine Privathaftpflichtversicherung.
Haftpflichtschutz bei Aufsichtspflichtverletzungen
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Leitung und/oder Beaufsichtigung von Schüler- oder Klassenreisen sowie Schulausflügen und damit verbundenen Aufenthalten in Herbergen und Heimen auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt.
Haftpflichtschutz bei Mietsachschäden
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden bis zu einer Versicherungssumme von 25.000 €.
Haftpflichtschutz der Gruppenmitglieder untereinander
Ansprüche mitversicherter Gruppenmitglieder gegeneinander wegen Personenschäden sind mitversichert.
| Versicherungssummen in der Haftpflichtversicherung | |
| Personen- und Sachschäden | 1.000.000 Euro |
| Mietsachschäden | 25.000 Euro |
Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Unfallversicherung
Für alle Teilnehmer und Aufsichtspersonen besteht eine Unfallversicherung.
| Versicherungssummen in der Unfallversicherung | |
| Kapitalzahlung bei Unfalltod | 5.000 Euro |
| Kapitalzahlung bei 100-prozentiger Unfallinvalidität | 70.000 Euro |
| Invaliditätssumme | 20.000 Euro |
| Progression in Prozent | 350 % |
| Kumulgrenze je Schadensereignis | 1.000.000 Euro |
Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Reisekrankenversicherung (falls vereinbart)
Erstattungsfähig sind
1. medizinisch notwendige Aufwendungen für
- ambulante ärztliche Heilbehandlung (nicht für Behandlung durch Heilpraktiker), einschließlich Röntgendiagnostik.
- Arznei-, Heil- und Verbandsmittel aufgrund ärztlicher Verordnung außer Massagen, Bädern und medizinischen Packungen. Als Arzneimittel gelten nicht Nährmittel und Stärkungspräparate, kosmetische Präparate und ähnliches.
- schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung (Amalgamfüllungen) sowie Reparaturen von Zahnersatz.
- stationäre Heilbehandlung einschließlich Operationen und Operationsnebenkosten in Krankenhäusern, die unter ständiger ärztlicher Leitung stehen und nach Methoden arbeiten, die in der Bundesrepublik Deutschland oder im Aufenthaltsland wissenschaftlich allgemein anerkannt sind.
- den Transport zur stationären Behandlung in das nächste, erreichbare und geeignete Krankenhaus.
- medizinisch notwendige Gehstützen und Miete eines Rollstuhls.
2. Mehraufwendungen für
- den medizinisch notwendigen oder ärztlich verordneten Rücktransport eines erkrankten Versicherten aus dem Ausland.
- die durch die Überführung bei Tod einer versicherten Person in das Inland oder die Bestattung am Sterbeort entstehenden Kosten bis zu 10.000 €.
3. bei Reisen innerhalb Deutschlands
- der medizinische Rücktransport.
Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Reiserücktrittsversicherung (falls vereinbart)
Reiserücktrittsversicherung für alle Teilnehmer und Aufsichtspersonen.
Die Reiserücktrittskostenversicherung erstattet die Stornokosten, wenn einzelne Teilnehmer oder Aufsichtspersonen die geplante Reise vor Reisebeginn aus wichtigem Grund absagen müssen.
Wichtige Gründe sind
- Nichtversetzung der versicherten Person an seiner Schule. Voraussetzung ist, dass dies zum Zeitpunkt der Reisebuchung noch nicht bekannt war.
- Schulwechsel, vorausgesetzt, dass dies zum Zeitpunkt der Reisebuchung noch nicht bekannt war.
- Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen der versicherten Person an einer Schule/Universität.
- Unerwartete Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- Schaden am Eigentum des Versicherten infolge von Feuer, Elementarereignissen oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten.
- Tod, schwere Krankheit oder unerwartete schwere Erkrankung
Mehrkosten der Hinreise
Außerdem versichert sind die Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den vorgenannten Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird. Erstattet werden die Mehrkosten bis zur Höhe der Stornokosten, die bei Nichtantritt der Reise angefallen wären.
Mehrkosten der verspäteten Heimreise infolge eines stationären Krankenhausaufenthalts
Es werden die Mehrkosten der verspäteten Heimreise erstattet, wenn die versicherte Person infolge eines stationären Aufenthalts die reguläre Heimreise nicht antreten kann. Die Kosten werden maximal bis zum anteiligen Reisepreis der versicherten Person übernommen.
Lehrerausfallversicherung
Die Lehrerausfallversicherung deckt das Risiko des Ausfalls ganzer Schulklassen ab, wenn die aufsichtführende Person aus versichertem Grund an der Fahrt nicht teilnehmen kann. (Unterschreitung von 2 Lehr-/Aufsichtspersonen vorausgesetzt).
Selbstbehalt
Bei jedem Versicherungsfall trägt der Versicherte einen Selbstbehalt von 25,00 € je Person. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, so trägt der Versicherte von dem erstattungsfähigen Schaden 20 v. H. selbst, mindestens 25 € je Person.
Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Wichtiger Hinweis für alle Bausteine der GOGOGO Versicherung:
Für die ganze Klasse/Reisegruppe wird ein Paket mit einem festen Preis angeboten.
Der Versicherungsschutz dieser Versicherung tritt nur dann ein, wenn für die versicherte Person kein anderweitiger bzw. kein ausreichender anderer Versicherungsschutz besteht (Subsidiärdeckung).
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